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Eisriesenwelt GmbH

Barrierefreiheitserklärung

 

Die Eisriesenwelt GmbH ist bemüht, ihre Website im Einklang mit dem Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG) idgF zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (Amtsblatt L 327 vom 2.12.2016, S. 1) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website eisriesenwelt.at.
 

01. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit der Konformitätsstufe AA der „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte Web – WCAG 2.1“ beziehungsweise mit dem geltenden harmonisierten Europäischen Standard EN 301 549 V2.1.2 (2018-08) vereinbar.

Die Unvereinbarkeiten und Ausnahmen sind nachstehend aufgeführt.
 

02. Nicht barrierefreie Inhalte

Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen:

Auf der Website stehen vereinzelt PDF-Dokumente zum Download bereit (wie z. B. Informationsflyer oder Lagepläne), die derzeit nicht vollständig barrierefrei zugänglich sind. Dadurch sind beispielsweise Überschriftenstrukturen oder Alternativtexte für Grafiken nicht flächendeckend optimiert.

Benötigen Sie Hilfe? Sollten Sie Hilfe bei nicht barrierefreien PDF-Dokumenten oder Inhalten benötigen, wenden Sie sich bitte an info@eisriesenwelt.at. Wir versuchen in diesem Fall, Ihnen die Inhalte so weit wie möglich in geeigneter Weise zur Verfügung zu stellen.

Unverhältnismäßige Belastung:

Für einige aufgezeichnete Videos und Multimediainhalte der Eisriesenwelt fehlt die geforderte Audiobeschreibung oder eine textuelle Alternative (WCAG-Erfolkskriterium 1.2.3 und 1.2.5). Dadurch stehen die gesprochenen oder visuellen Höhlenimpressionen für gehörlose oder blinde Benutzerinnen und Benutzer nicht vollumfänglich zur Verfügung. Eine sofortige Behebung würde eine unverhältnismäßige Belastung im Sinne der Barrierefreiheitsbestimmungen darstellen, eine schrittweise Nachbesserung bei neu erstellten Medien wird jedoch angestrebt.

Vom Anwendungsbereich ausgenommene Inhalte:

Ältere Dokumente und Medieninhalte, die vor dem 28.06.2025 veröffentlicht wurden, sind vom Anwendungsbereich des Barrierefreiheitsgesetzes ausgenommen und daher derzeit nicht zwingend an die Barrierefreiheit angepasst.

Inhalte von Drittanbietern (wie z. B. externe Ticketing-Systeme, eingebundene Kartenmaterialien oder Verlinkungen zu externen Partnern), die nicht von der Eisriesenwelt GmbH entwickelt, finanziert oder kontrolliert werden, fallen ebenfalls nicht unter die primären Anforderungen des BaFG.
 

03. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 16. Juli 2026 erstellt.

Die Bewertung der Vereinbarkeit der Website mit dem WZG zur Umsetzung der Anforderungen der Richtlinie (EU) 2016/2102 erfolgte in Form einer von der Eisriesenwelt GmbH durchgeführten Selbstbewertung nach den WCAG 2.1 Richtlinien.
 

04. Feedback und Kontaktangaben

Angebote und Dienstleistungen auf der Website werden laufend verbessert und barrierefreier gestaltet. Wenn Ihnen Barrieren oder Mängel auffallen, die nicht in dieser Erklärung beschrieben sind, teilen Sie uns dies bitte per E-Mail mit.

Sämtliche Mitteilungen und Anregungen senden Sie bitte direkt an: info@eisriesenwelt.at
 

05. Durchsetzungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus der oben genannten Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die zuständige Durchsetzungsstelle wenden. In Österreich wird dies auf Bundesebene durch die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mit beschränkter Haftung (FFG) durchgeführt.

Die Beschwerde ist elektronisch über das Kontaktformular der FFG einzureichen:

Kontaktformular der FFG-Beschwerdestelle für Barrierefreiheit im Web

Diese Beschwerden werden von der FFG geprüft, um festzustellen, ob Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes vorliegen, und um Maßnahmen zur Behebung der Mängel in die Wege zu leiten.

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